Schnittstelle zwischen Zivilrecht, Strafrecht
und Verwaltungsrecht

Ich biete umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Verkehrsrechts. Dabei ist es wichtig von Beginn an zu sehen, dass viele Rechtsbereiche ineinander greifen und man direkt effektiv vorgehen muss.

1. Abwicklung von Verkehrsunfällen: Ich unterstütze Sie bei der vollständigen Abwicklung von Verkehrsunfällen, von der Schadensregulierung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern. Mein Ziel ist es, dass Sie den entstandenen Schaden schnell und möglichst vollständig ersetzt bekommen. Dazu gehören Sach- und Personenschäden, Anwalts- und Gutachterkosten, Schmerzensgeldforderungen, Wertminderung, Verdienstausfall, Zukunftsschäden und einiges mehr. Es kommt auf den Einzelfall an, der genau zu prüfen ist.


2. Erteilung, Entziehung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis: Ich prüfe die Behördenentscheidungen und lege Widerspruch ein oder führe Klagen, um Ihren Führerschein zu sichern oder zurückzuerlangen. Hier ist immer zu beachten, das im Zweifel eine Klärung durch das Verwaltungsgericht herbeigeführt werden muss.


3. Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren: Bei Vorwürfen wie Trunkenheit am Steuer, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs oder anderen Verkehrsdelikten biete ich Ihnen kompetente Verteidigung. Ich analysiere die Sachlage, vertrete Sie vor Gericht und bemühe mich um eine möglichst milde Sanktion oder eine Einstellung des Verfahrens. Genauso bemühe ich mich auch um effektive Verteidigung, wenn Sie ein Bußgeld erhalten und Geldstrafen, Punkte oder Fahrverbote drohen.