Schutz bei Arbeitsunfällen

Das SGB VII bildet den rechtlichen Rahmen für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Es schützt Beschäftigte vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch umfangreiche Leistungen, die von Heilbehandlungen über Renten bis hin zu Präventionsmaßnahmen reichen. Die Unfallversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind für die Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung verantwortlich, wobei die Finanzierung ausschließlich durch die Arbeitgeber erfolgt


Berufsgenossenschaft und Unfallkasse

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen spielen eine entscheidende Rolle im Arbeitsschutz und in der Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Durch präventive Maßnahmen tragen sie zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei, und im Schadensfall gewährleisten sie eine umfassende medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung der Betroffenen. Ihre Aufgaben umfassen Beratung, Schulung, die Erstellung von Unfallverhütungsvorschriften sowie die Durchführung und Finanzierung von Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen.


Konkrete Ansprüche nach SGB VII

Prävention und Unfallverhütung

Ein wesentlicher Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie setzen sich dafür ein, dass Arbeitsplätze sicher gestaltet und Arbeitsprozesse so organisiert werden, dass gesundheitliche Risiken minimiert werden. Dies umfasst:

  • Beratung und Unterstützung: Sie beraten Unternehmen und Einrichtungen in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Dazu gehören Empfehlungen zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen, zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und zur sicheren Verwendung von Maschinen und Geräten.
  • Unfallverhütungsvorschriften: Sie erarbeiten und erlassen Unfallverhütungsvorschriften, die verbindliche Standards für den Arbeitsschutz in verschiedenen Branchen festlegen. Diese Vorschriften müssen von den Unternehmen umgesetzt werden.
  • Schulungen und Fortbildungen: Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten Schulungen und Fortbildungen für Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitnehmer an, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu stärken.

Leistungen im Versicherungsfall

Wenn es trotz präventiver Maßnahmen zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt, übernehmen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Verantwortung für die medizinische und berufliche Rehabilitation der Betroffenen. Die wichtigsten Leistungen umfassen:

  • Heilbehandlung: Sie tragen die Kosten für notwendige ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitation und die Bereitstellung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln.
  • Verletztengeld: Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit erhalten Versicherte Verletztengeld, das als Ersatz für den entgangenen Arbeitslohn dient. Es wird ab dem Tag gezahlt, an dem der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
  • Renten: Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit zahlen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine Verletztenrente. Diese soll den Einkommensverlust ausgleichen, der durch die verminderte Erwerbsfähigkeit entsteht.
  • Pflegegeld: Wenn Versicherte infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig werden, gewähren die Unfallversicherungsträger Pflegegeld oder übernehmen die Kosten für notwendige Pflegeleistungen.
  • Sterbegeld und Hinterbliebenenrente: Im Todesfall eines Versicherten zahlen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Sterbegeld an die Hinterbliebenen und gewähren Hinterbliebenenrenten, um den wirtschaftlichen Verlust abzufedern.