Soldaten sind Bürgerinnen und Bürger in Uniform mit umfangeichen Rechten
Als Rechtsbeistand habe ich Angehörige der Bundeswehr schon bis vor das Bundesverwaltungsgericht erfolgreich begleitet. Wichtig ist es dabei Verständnis für den besonderen Ablauf in militärischen Institutionen zu haben. Die rechtlichen Grundlagen für Soldaten der Bundeswehr sind im Grundgesetz, dem Soldatengesetz (SG), der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) verankert.
Unterscheidung zwischen freiwillig Wehrdienstleistenden, Berufssoldaten und Zeitsoldaten
Soldaten der Bundeswehr können in verschiedenen Dienstverhältnissen stehen:
- Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL): Diese Soldaten verpflichten sich freiwillig für eine begrenzte Zeit, in der Regel für sechs bis 23 Monate. Sie dienen, um erste militärische Erfahrungen zu sammeln und können nach Ablauf ihrer Dienstzeit entweder aus der Bundeswehr ausscheiden oder in ein anderes Dienstverhältnis wechseln.
- Zeitsoldaten: Zeitsoldaten verpflichten sich für eine festgelegte Dienstzeit, die zwischen zwei und 25 Jahren liegen kann. Nach Ablauf dieser Dienstzeit können sie in das zivile Leben zurückkehren oder sich für eine Laufbahn als Berufssoldat bewerben.
- Berufssoldaten: Berufssoldaten sind auf Lebenszeit in der Bundeswehr tätig. Sie durchlaufen in der Regel eine Laufbahn als Zeitsoldaten, bevor sie in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten übernommen werden. Berufssoldaten genießen besondere Rechte und Pflichten und haben einen sicheren Arbeitsplatz bis zur Pensionierung.
Wehrbeschwerde als häufigste Form des Rechtsschutz
Die Wehrbeschwerdeordnung (WBO) gibt Soldaten das Recht, Beschwerden gegen Entscheidungen oder Maßnahmen ihrer Vorgesetzten einzulegen. Eine Wehrbeschwerde kann schriftlich oder mündlich erhoben werden und muss an den unmittelbaren Vorgesetzten oder die zuständige Stelle gerichtet werden. Der Beschwerdeführer hat das Recht, eine schriftliche Begründung zu verlangen, wenn seiner Beschwerde nicht abgeholfen wird. Eine Wehrbeschwerde beginnt mit der Einreichung der Beschwerde beim zuständigen Vorgesetzten. Dieser muss die Beschwerde prüfen und eine Entscheidung treffen. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, kann der Soldat die Beschwerde an die nächsthöhere Dienststelle weiterleiten. Die Wehrbeschwerdeordnung stellt sicher, dass jeder Soldat das Recht auf eine faire und transparente Behandlung seiner Beschwerde hat.
Disziplinarverfahren
Disziplinarmaßnahmen sind Maßnahmen, die ergriffen werden, um Verstöße gegen die militärische Ordnung zu ahnden. Sie reichen von einfachen Maßnahmen wie:
- Ermahnungen
- Verweisen
- Ausgangssperren
Bis hin zu strengeren Maßnahmen wie:
- Dienstgradherabsetzungen
- Entlassungen aus der Bundeswehr
Rechtsmittel gegen Disziplinarmaßnahmen
Gegen Disziplinarmaßnahmen kann der betroffene Soldat Rechtsmittel einlegen. Sollte diese nicht erfolgreich sein, kann der Soldat auch vor dem Truppendienstgericht Klage erheben.