Landes- und Bundesbeamte
Das Beamtenrecht regelt die rechtliche Stellung von Beamten in Deutschland. Es unterscheidet zwischen Bundesbeamten, die für den Bund tätig sind, und Landesbeamten, die für die einzelnen Bundesländer und die Kommunen arbeiten. Die Grundlage dafür findet sich im Grundgesetz (GG). Artikel 33 Abs. 4 GG bestimmt:
„Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.“
Damit bildet das Grundgesetz die Basis für das Beamtenrecht sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Während der Bund seine Regelungen vor allem im Bundesbeamtengesetz (BBG) trifft, regeln die Bundesländer die Rechte und Pflichten ihrer Beamten im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und den jeweiligen Landesbeamtengesetzen. Im Saarland erfolgt dies im Saarländischen Beamtengesetz
Beförderung, Beurteilung, Krankheit, Disziplinarverfahren
Beamte haben das Recht, gegen Entscheidungen ihres Dienstherrn vorzugehen, insbesondere wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Ein häufiges Beispiel ist die Beurteilung oder Beförderung. Wenn ein Beamter der Meinung ist, dass seine Beurteilung ungerecht oder fehlerhaft ist, oder wenn er sich bei einer Beförderung übergangen fühlt, kann er Rechtsmittel einlegen. Eine wichtige Form des Rechtsschutzes in solchen Fällen ist die Konkurrentenklage. Mit dieser Klage können Beamte gegen die Ernennung eines Mitbewerbers vorgehen, wenn sie der Auffassung sind, dass die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist.
Ein weiterer wichtiger Bereich des Beamtenrechts ist das Disziplinarverfahren. Wenn ein Beamter gegen seine Pflichten verstößt, kann ein solches Verfahren eingeleitet werden. Ziel des Verfahrens ist es, disziplinarische Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu verhängen, die von einer einfachen Rüge bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis reichen können. Angesichts der Komplexität und der möglichen schwerwiegenden Folgen eines Disziplinarverfahrens ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Es gibt ein abgestuftes System von Maßnahmen, das von einer Rüge bis zur Entlassung reicht. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann den Beamten unterstützen, seine Rechte zu wahren und eine angemessene Verteidigung aufzubauen.
Auch bei Krankheit und der Möglichkeit einer Dienstunfähigkeit bin ich an Ihrer Seite. Der Dienstherr muss ein genau geregeltes Verfahren einhalten, dass auch die Einbindung der Amtsärzte umfasst. Hier werden oftmals Fehler gemacht mit dem Ziel Personen schnell zu pensionieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Beamtenrecht eine Vielzahl von Regelungen umfasst, die das Berufsleben von Beamten detailliert steuern. Sowohl Bundesbeamte als auch Landesbeamte haben vielfältige Rechte und Pflichten. Bei Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn sind Widersprüche, Klage oder einstweiliger Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten Mittel die man einsetzen kann um die Rechte zu wahren und die Pflichten zu bestimmen. Als Fachanwalt berate ich Sie individuell zu Ihrem Fall.