Vielseitige Rechtsmaterie

Das Berufsrecht für Heilberufe ist für die Ärzteschaft, Pflegekräfte und Mitglieder der Psychotherapeutenkammer sehr wichtig. Es regelt nicht nur den Zugang zum Beruf, sondern beeinflusst an vielen Stellen die tägliche Berufsausübung und legt insbesondere Rechte und Pflichte fest. Die bekanntesten Regelwerke sind die Bundesärzteordnung, die Approbationsordnung für Ärzte sowie die Kammer- oder Heilberufsgesetze der Länder mit den Berufs- und Weiterbildungsordnungen, die sich an der Musterberufsordnung bzw. Musterweiterbildungsordnungen orientieren.


Praktische Erfahrung

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Landtag des Saarlandes war ich beteiligt an der Erstellung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vom 16.03.2022 sowie an der Reform des Saarländischen Heilberufekammergesetzes und des saarländischen Krankenhausgesetz im Jahr 2022. In dieser Funktion musste ich mich im Untersuchungsausschuss „Umgang mit Hinweisen auf Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch am Universitätsklinikum des Saarlandes seit Oktober 2003“ mit der breiten Materie der Vorschriften für Krankenpflegepersonal und die Ärzteschaft befassen.


Häufigsten Tätigkeit im Berufsrecht

Ich berate und vertrete bei der

  • Erlangung der Approbation
  • Erlangung der ärztlichen Berufserlaubnis für ausländische Ärzte
  • Widerruf der Approbation oder der Berufserlaubnis

Anwaltliche Beratung ist unerlässlich

Sie sollten sich vor Augen führen, dass Eingriffe in Ihre Berufsausübung auch immer große finanzielle Konsequenzen haben können. Hier lohnt es sich sich fachanwaltlich beraten zu lassen, bevor man weitreichende Rechtsfolgen akzeptiert. Ich schließe mit Ihnen in einem Anwaltsvertrag eine konkrete Regelung über die Kosten, so dass von Beginn an transparent ist, was der Anwalt Sie kosten wird.