Ein professioneller Blick auf das Schulrecht
Das Schulrecht gehört in den Hoheitsbereich der 16 Bundesländer. Zahlreiche Vorschriften regeln die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern, Lehrern, Schulträgern und anderen Beteiligten. Zu den zentralen Themen des Schulrechts gehören Schulpflicht, Schulorganisation, Schulverwaltung, Lehrpläne, Prüfungen, Schuldisziplin, Schülerrechte, Elternrechte, Schulfinanzierung und Schulaufsicht. Der oft gehörte Begriff, Schule sei ein Bereich mit „besonderem Gewaltverhältnis“, ist daher nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr muss jede Handlung im Schulverhältnis auf eine Rechtsgrundlage zurückführbar sein. Bei folgenden Themen werde ich besonders häufig zu Rate gezogen:
Schulordnungsmaßnahmen
Ich unterstütze Schülerinnen und Schüler bei der Prüfung und Anfechtung von disziplinarischen Maßnahmen, um rechtlich korrekte Entscheidungen sicherzustellen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde. Wenn es nötig wird, geschieht dies auch mit Widersprüchen, Klageverfahren und einstweiligen Rechtsschutz vor den zuständigen Gerichten.
Inklusion
Inklusive Bildung soll die Zukunft der Gesellschaft werden. Grundlage bilden hier nicht nur die UN-Behindertenkonvention, sondern mittlerweile auch Landesgesetze und Verordnungen. Ziel soll es sein, Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihren Fähigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen sowie von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft einen grundsätzlich gleichberechtigten, ungehinderten Zugang zu den Bildungsangeboten zu ermöglichen. Hier gibt es viel Beratungsbedarf, denn Anspruch und Wirklichkeit laufen auseinander. Oftmals berichten Eltern, dass Ihnen als Lösung nahegelegt wird, Kinder von der Schule zu nehmen. Dies ist natürlich kein Weg. Ich berate zu Ansprüchen, verfasse Anträge und erhebe Rechtsmittel.
Zeugnisanfechtungen
Ich helfe Eltern und Schülern bei der Überprüfung von Zeugnissen. Dabei muss man wissen, dass einzelne Noten nicht angreifbar sind. Zeugnisse hingegen schon. Sie stellen Verwaltungsakte dar. Allerdings macht es nicht immer Sinn, gegen Zeugnisse vorzugehen. Dies ist nur dann sinnvoll, wenn ein Zeugnis den weiteren Schul- oder Berufsweg sowie den Zugang zu Universitäten beeinflusst. Ob dies der Fall ist, muss intensiv geprüft werden. Wenn es so ist, kann gegen die Zeugnisse mit Widersprüchen und gerichtlichen Verfahren vorgegangen werden.
Schulplatzklagen
Die Wunschschule hat eine Absage erteilt? Das muss nicht bedeuten, dass der Schulplatz nicht zu haben ist. Bei Schulplätzen müssen die Kapazitäten korrekt ermittelt werden. Werden sie willkürlich beschnitten, kann dies schon ein Grund sein, dass die Absage rechtswidrig war. Zusätzlich muss das Bewerbungs- und Auswahlverfahren korrekt durchgeführt worden sein. Hier müssen sachliche Kriterien und auch Härtefälle berücksichtigt werden. Geschieht dies nicht, hat man gute Chancen, seine Absage anzufechten. Ich führe für Sie das Widerspruchsverfahren und auch gerichtliche Schritte durch. Gemeinsam besprechen wir die Hintergründe Ihrer Absage und Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln.
Jeder Fall beginnt mit einer guten Beratung
Sie sollten nicht zögern sich einen professionellen Rechtsbeistand zur Seiten zu nehmen, dies schon bevor Tatsachen geschaffen wurden, die Konflikte verursachen. Im Schulrecht lassen sich viele Probleme durch fundierte Kenntnisse der Rechtslage verhindern, bevor es Probleme werden.